Hier finden Sie aktuelle Kundmachungen
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Entsprechend den Bestimmungen des § 60 TGO (Tiroler Gemeindeordnung) hat eine Kundmachung von Verordnungen, sonstigen Rechtsakten und an die Allgemeinheit gerichtete Mitteilungen an der im Außenbereich des Haus der Gemeinden befindlichen Amtstafel zu erfolgen. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die gegenständliche „digitale Amtstafel“ die oben beschriebene Amtstafel der Gemeinde Schwendau nicht ersetzt.
Montag:
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag:
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr