uhr Mo-Fr 08:00-12:30 | Mo 13:30 - 18:00  | Di-Do 13:30-17:00

Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mayrhofen umfasst die Gemeinden Finkenberg, Brandberg, Mayrhofen, Schwendau und Hippach.

Die Mitarbeiter im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mayrhofen stehen Ihnen während der Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 -12:00 Uhr zu Fragen aus den untenstehenden Themenbereichen gerne zur Verfügung.

Standesbeamtin:
Kathrin Dornauer

Tel.: +43 5285 64000 DW 31
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Gemeindeamt Mayrhofen
Standesamt., 1 Stock

  • Eheschließung

     Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung sind im Original vorzulegen:

    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftnachweis
    • Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder Personalausweis)

    Bei Vorehen zusätzlich:

    • Heiratsurkunde der letzten Ehe
    • Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners)

    Weitere erforderliche Nachweise:

    • Urkunde über die Führung eines akademischen Grades (sofern zutreffend)
    • Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
    • Vaterschaftsanerkennungen für gemeinsame Kinder (falls bereits erfolgt)

    Für ausländische Staatsangehörige:

    • Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt vom zuständigen Standesamt des Heimatstaates)

    Hinweis:
    Seit dem 1. November 2013 kann eine Eheschließung ohne Trauzeugen, mit nur einem oder mit zwei Trauzeugen erfolgen.

  • Geburt

    Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Geburt:

    • Geburtsurkunde der Eltern
    • falls die Eltern verheiratet sind: Heiratsurkunde der Eltern
    • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

    Weitere erforderliche Nachweise:
    voreheliche Kindesmutter bereits verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung der Ehe
    Hinweis: diese Dokumente können beim zuständigen Geburtsstandesamt angefordert werden.

    Namensbestimmungen (Diese werden in der Regel beim Geburtsstandesamt vorgenommen).

    Für ausländische Staatsangehörige:

    • Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder Personalausweis)

    Kosten:
    Die Erstausstellung von Urkunden bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes ist kostenfrei.
    Jede weitere Urkunden kostet € 13,10

    Die Erstausstellung der Geburtsurkunde erfolgt beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes.
    Jede weitere Urkunde kann beim Standesamt in Österreich beantragt werden.

     

  • Sterbefall

    Erforderliche Unterlagen für einen Sterbefall:

    Hinweis: Wird üblicherweise vom Bestatter vorgenommen

    • Geburtsurkunde des Verstorbenen
    • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
    • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatrechtsbestätigung
    • falls verheiratet: Heiratsurkunde

    Kosten:

    • pro Sterbeurkunde €13,10 
    • Vollmacht € 6,00

     

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

    Erforderliche Unterlagen für einen Staatsbürgerschaftsnachweis:

    • Geburtsurkunde des Ansuchenden
    • Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
    • Geburtsurkunde der Eltern (falls nicht verheiratet)

    Kosten:
    bei Erstausstellung bis zum 2. Geburtstag des Kindes kostenlos
    je Staatsbürgerschaftnachweis: € 55,00

     

     

Kontakt

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Gemeindeamt Schwendau
Johann-Sponring-Straße 80
6283 Schwendau

 

phone 05282 22600-0
mail verwaltung@hippach-schwendau.at

Öffnungszeiten

Montag: 

08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Dienstag - Donnerstag: 

08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Freitag: 

08:00 - 12:30 Uhr

uhr Mo-Fr 08:00-12:30 | Mo 13:30 - 18:00  | Di-Do 13:30-17:00