Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mayrhofen umfasst die Gemeinden Finkenberg, Brandberg, Mayrhofen, Schwendau und Hippach.
Die Mitarbeiter im Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mayrhofen stehen Ihnen während der Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 -12:00 Uhr zu Fragen aus den untenstehenden Themenbereichen gerne zur Verfügung.
Standesbeamtin:
Kathrin Dornauer
Tel.: +43 5285 64000 DW 31
Mail:
Gemeindeamt Mayrhofen
Standesamt., 1 Stock
-
Eheschließung
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung sind im Original vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftnachweis
- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder Personalausweis)
Bei Vorehen zusätzlich:
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners)
Weitere erforderliche Nachweise:
- Urkunde über die Führung eines akademischen Grades (sofern zutreffend)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
- Vaterschaftsanerkennungen für gemeinsame Kinder (falls bereits erfolgt)
Für ausländische Staatsangehörige:
- Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt vom zuständigen Standesamt des Heimatstaates)
Hinweis:
Seit dem 1. November 2013 kann eine Eheschließung ohne Trauzeugen, mit nur einem oder mit zwei Trauzeugen erfolgen. -
Geburt
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Geburt:
- Geburtsurkunde der Eltern
- falls die Eltern verheiratet sind: Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
Weitere erforderliche Nachweise:
voreheliche Kindesmutter bereits verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung der Ehe
Hinweis: diese Dokumente können beim zuständigen Geburtsstandesamt angefordert werden.Namensbestimmungen (Diese werden in der Regel beim Geburtsstandesamt vorgenommen).
Für ausländische Staatsangehörige:
- Amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass oder Personalausweis)
Kosten:
Die Erstausstellung von Urkunden bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Kindes ist kostenfrei.
Jede weitere Urkunden kostet € 13,10Die Erstausstellung der Geburtsurkunde erfolgt beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes.
Jede weitere Urkunde kann beim Standesamt in Österreich beantragt werden. -
Sterbefall
Erforderliche Unterlagen für einen Sterbefall:
Hinweis: Wird üblicherweise vom Bestatter vorgenommen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatrechtsbestätigung
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
Kosten:
- pro Sterbeurkunde €13,10
- Vollmacht € 6,00
-
Staatsbürgerschaftsnachweis
Erforderliche Unterlagen für einen Staatsbürgerschaftsnachweis:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
- Geburtsurkunde der Eltern (falls nicht verheiratet)
Kosten:
bei Erstausstellung bis zum 2. Geburtstag des Kindes kostenlos
je Staatsbürgerschaftnachweis: € 55,00